Liebe Schachfreunde,
zur diesjährigen Jahreshauptversammlung gemäß unserer Vereinssatzung § 13 lade ich Sie herzlich ein. Für die Beschlussfähigkeit der Versammlung wird 1/3 der Mitglieder benötigt. Erfahrungsgemäß werden wir diese Mitgliederzahl nur dann erreichen, wenn diejenigen die verhindert sind, eine Vollmacht einreichen, in der sie Mitgliedern ihres Vertrauens die Stimmberechtigung erteilen. Als Anhang füge ich eine Vollmacht zur Übertragung des Stimmrechts als Word-Datei bei.
Ergänzungen der Tagesordnung im Anhang, vgl. § 13 Abs. 4 der Vereinssatzung, sind schriftlich bis spätestens eine Woche vor dem Termin bei mir einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Reimer
Anlage
Tagesordnung
Vollmacht